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Grundwasserbrunnen
Grundwasserbrunnen für die Versorgung von Gebäuden mit sogenanntem Grauwasser und die hier vor allem betrachtete Bewässerung von Gärten, sparen - je nach Grundstücksgröße - grosse Summen an Wasserkosten.
Darüber hinaus aber entfallen bei der Versorgung einer automatischen Berieselungsanlage
mit Brunnenwasser auch alle Auflagen, die mit dem Anschluß an die Trinkwasserversorgung gemäß DIN 1988 erfüllt werden müssen (Schutz des Trinkwassers, Rücksaugung usw.).
Hier sollen die beiden in Berlin und Brandenburg zur Anwendung kommenden Brunnen behandelt werden:
Der Flachbrunnen bis ca. 10m Tiefe und
der Tiefbrunnen bis zu ca. 40m Tiefe
Häufig aufkommende Fragen sind vor allem die Genehmigungsauflagen für Brunnen und ob Entgelte für das Entnehmen von Grundwasser anfällt.
Der Bau eines Brunnens ist genehmigungspflichtig. Die Genehmigung wird für Brunnen bis zu 100m Tiefe in Berlin ausserhalb von Wasserschutzgebieten i.d.R. erteilt.
Die Gebühren liegen bei ca. 150,- - 250,- Euro.
Die Entnahme von bis zu 6.000 cbm pro Jahr sind unentgeldlich. Auf einem 1.000-Quadratmeter-Grundstück (abzgl. der bebauten und versiegelten Flächen) werden wohl pro Jahr max. 600 cbm Wasser allein für das Sprengen verbraucht.
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Gesetzliches:
Fundstelle: Auf berlin.de im Suchfeld eingeben: Berliner Wassergesez
Auf der Grundlage des § 13a Berliner Wassergesetz (BWG) erhebt das Land Berlin für das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten oder Ableiten von Grundwasser von dem Benutzer ein Entgelt in Höhe von 0,31 Euro je m³, wobei 6.000 m³ jährlich entgeltfrei sind.
Ausgenommen davon sind Grundwasserentnahmen im Zusammenhang mit Grundwasser- oder Bodenverunreinigungen. Das Entgelt wird jährlich von der Wasserbehörde durch Bescheid festgesetzt.
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